Beschluss zu TOP 1
Im gemeindlichen Mehrfamilienhaus „Am Mühlbach 8“ können in den hierfür geeigneten Wohnungen Asylbewerber untergebracht werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Beherbergungsverträge mit dem Landkreis Roth abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt